VORTEILE IN SACHEN UMWELT UND VERSCHLEIS
Elektroroller haben ihre benzingetriebenen Geschwister inzwischen eingeholt
(djd). Ob elektrische Tretroller auch auf Fußwegen fahren dürfen, bleibt umstritten. Diskutiert werden vor allem die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer wie etwa Fußgänger. Viele Experten sind der Ansicht, dass E-Fahrzeuge grundsätzlich auf Radwege und ab 25 km/h auf die Straße gehören. Bei E-Rollern ist anders als bei E-Tretrollern die Sachlage klar: Als Klein-Mofas dürfen sie auf Radwegen fahren. Aus dem Straßenbild sind sie ohnehin längst nicht mehr wegzudenken, vor allem auf kürzeren Strecken können sie ihre Vorzüge entfalten. Sie sind klassische Familienmobile. Für den täglichen Einkauf im Supermarkt, die Fahrt in die City am Samstag oder den Besuch im Fitnessstudio kann man das Auto stehen lassen und hat keine Parkplatzprobleme mehr. Ganz abgesehen davon gelten E-Roller als Hingucker, sie strahlen ein modernes Lebensgefühl aus.
Fahrkomfort, Umweltfreundlichkeit, weniger Wartungsaufwand
In der Klasse bis 50 Kubikmeter Hubraum haben Elektro-Roller beziehungsweise -Leichtmofas ihre benzingetriebenen Geschwister abgelöst. Zwar haben sie eine geringere Reichweite - dafür überzeugen sie mit hohem Fahrkomfort, durch geringere Unterhaltskosten sowie Umweltfreundlichkeit dank des deutlich niedrigeren Energieverbrauchs. Langfristig ist die Wartung von E-Motoren gerade bei häufiger Nutzung auf Kurzstrecke weniger aufwendig als die von Verbrennungsmotoren: Keine Kupplung und kein Getriebe können verschleißen. Der Oliver 500 von SFM etwa ist mit seinem 500-Watt-Motor ein Leichtmofa mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Er besitzt eine Ausstattung gemäß StVZO und ist somit für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland und der EU zugelassen. Je nach Akku-Variante wird eine Wegstrecke von bis zu 25 oder 40 Kilometern erreicht. Da der Roller klein und kompakt zusammenfaltbar ist, passt er zudem in fast jeden Kofferraum. Die sportlichen Alternativen zum Roller sind die E-Roadster. Zusammen mit dem E-Scooter "E-Bee" kommen diese Modelle nun neu auf den Markt. Alle Infos zu den Modellen und einen Online-Shop findet man unter www.sfm-bikes.de.
Einheitliche gesetzliche Regelungen
Die Fahrt mit dem E-Roller ist in der EU einheitlich geregelt. Die Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, zur Teilnahme am Straßenverkehr ist aber eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Für kleine E-Roller, die als Leichtmofas mit maximal 25 km/h zugelassen sind, ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nötig, die Jugendliche ab 15 Jahren erwerben können. Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gelten als Leichtkrafträder L1e und erfordern den Führerschein der Klasse AM oder A1, der ab 16 erworben werden kann. Auf jedem E-Roller gilt die Helmpflicht.